Informationen für ERASMUS Outgoings

Sie haben Fragen zu Ihrem Auslandsstudium? Hier finden Sie Antworten rund um die Themen Learning Agreement, Kurswahl und Anerkennung, Beurlaubung und nach der Ankunft.

FAQ ERASMUS

Drei Studierende lernen zusammen an einem Laptop
© Colourbox.de

Eintragungen und Änderungen im OLA/Learning Agreement

Die Auslandskoordinatorin wird Ihnen eine Liste mit den Kontakt Daten per Mail zu kommen lassen. Bei "Contact Person"/ "Responsible Person" reicht es die „Responsilbe  Person“ anzugeben.

Das Learning Agreement soll erst dann ausgefüllt werden, wenn das Kursangebot an der Gastuni feststeht und sich voraussichtlich keine Änderungen mehr ergeben. Also nicht zu früh! Das Learning Agreement sollte jedoch VOR Abreise ausgefüllt und von der Auslandskoordinatorin und der Partneruni unterzeichnet werden!

Es müssen alle Kurse, die an der Gastuni belegt werden, eingetragen werden. Auch Kurse, die nicht anerkannt werden wie z.B. Sprachkurse.

Nein. Tragen Sie die Änderungen unter „Changes“ ein (siehe OLA-Anleitung (1,2 MB))

Änderungen im Learning Agreement sind bis zu 5 Wochen nach Studienbeginn an der Gastuni möglich. Die Änderungen werden dann im OLA unter „Changes“ in Changes To Tabel A“ eingetragen. Falls sich dadurch auch die Anerkennung ändert, müssen auch in Tabelle B die Änderungen eingetragen werden.

Siehe OLA-Anleitung Seite 8

Der Wahlpflichtbereich hat im Bachelor Geographie keinen Code. Daher einfach WFB eintragen.

Wenn Kurse nicht anerkannt werden, muss der Annex ausgefüllt werden. Senden Sie ihn zur Unterschrift an die Auslandskoordinatorin.

Kurswahl und Anerkennung

Wenn die Ankernennung nur im Wahlpflichtbereich erfolgen soll, muss die Kurswahl nicht abgesprochen werden. Wenn eine Anerkennung in anderen Modulen erfolgen soll, schicken Sie vorab eine Liste mit den gewünschten Kursen (mit Link) und der gewünschten Anerkennung an die Auslandskoordinatorin.

Ja, die Uni Bonn verlangt mindestens 15 ECTS. Wenn weniger erreicht werden (d.h. wenn weniger als 15 ECTS auf dem Transcript of Records aufgelistet sind) behält die Uni Bonn sich vor, die ERASMUS-Förderung zurückzuverlangen.

Die Kurse können dann nicht, wie im Learning Agreement vereinbart, anerkannt werden. Ansonsten gibt es keine weiteren Konsequenzen (außer Sie erreichen weniger als 15 ECTS, siehe oben).

Im Freien Wahlpflichtbereich können bis zu 6 LP unbenotet anerkannt werden. In allen anderen Modulen ist eine unbenotete Anerkennung nicht möglich. Falls Sie einen Kurs belegt haben, wo keine benotete Prüfungsleistung vorgesehen, fragen Sie bei dem Dozierenden nach, ob Sie trotzdem eine benotete Prüfungsleistung absolvieren können. Meist ist dies möglich. Die Note kann dann auch formlos über eine Bescheinigung oder per Email an die Auslandskoordinatorin kommuniziert werden.

  • Transcript of Records der Gastuniversität
  • Transcript of Records der Universität Bonn
  • Formular zur Anerkennung BSc/MSc bzw. Lehramt
  • Learning Agreement (falls nicht als ERASMUS-OLA abgeschlossen)

Weitere Infos zum Thema Anerkennung

Beurlaubung

Sie können, aber Sie müssen sich nicht für ein Auslandssemester beurlauben lassen! Alle Informationen zur Beurlaubung und zu möglichen Alternativen finden Sie hier.

Ja, die Kurse können trotz Beurlaubung anerkannt werden. Jedoch erfolgt in folgenden Fällen trotz Beurlaubung eine Hochstufung der Semesterzahl:

  • 1 Semester im Ausland und 1 Semester beurlaubt: Hochstufung um 1 Semester, wenn mehr als 20 Leistungspunkte anerkannt werden.
  • 2 Semester im Ausland und 2 Semester beurlaubt: Hochstufung um 1 Semester, wenn zwischen 21 und 40 Leistungspunkte anerkannt werden; Hochstufung um 2 Semester, wenn mehr als 40 Leistungspunkte anerkannt werden.
  • 2 Semester im Ausland und 1 Semester beurlaubt: Rücksprache mit der Auslandskoordinatorin

Sie können allerdings während einer Beurlaubung keine Kurse oder Exkursionen in Bonn belegen.

Nach der Ankunft

Nein, ein Confirmation of Arrival wird nicht benötigt. Es muss nur das Confirmation of Stay am Ende eingereicht werden.


Kontakt

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Dr. Simone Giertz

Auslandskoordinatorin

0.034 (110)

Meckenheimer Allee 166

53115 Bonn

 
 
 Sprechzeiten

Dienstag 09.00 - 10.30 Uhr
im Büro oder per Zoom

Meeting-ID: 996 0524 4248
Kenncode: 037806

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