Schutz vor Gewalt und sexualisierter Belästigung

Auch Universitäten als Arbeits- und Studienort sind ein Umfeld, in dem Gewalt und sexualisierte Übergriffe stattfinden. Insbesondere die ausgeprägten Hierarchien und Abhängigkeitsverhältnisse an Universitäten können zu subtilen Formen von Gewalt und sexualisierter Belästigungen führen. Neben der allgemeinen Tabuisierung des Themas erschweren diese Machtverhältnisse den Opfern zusätzlich, sich gegen die Angriffe zur Wehr zu setzen.

Das Geographische Institut ist bestrebt, all ihren Mitgliedern und Angehörigen eine gleichberechtigte, diskriminierungsfreie, respekt- und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu ermöglichen. Entschieden tritt das GIUB deshalb jeglichem Verhalten von Gewalt und sexualisierter Belästigung entgegen.

Was ist sexualisierte Gewalt?

Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt im Sinne dieser Richtlinie erfassen Handlungen, die eine sexuelle Belästigung, eine Herabsetzung oder Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität zur Folge haben. Dies schließt strafbare Handlungen sowie auch niederschwellige Handlungen ein, die Betroffene als herabwürdigend empfinden. Eine sexuelle Belästigung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes liegt dabei vor, wenn ein sexuell bestimmtes verbales oder nonverbales Verhalten bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, was insbesondere der Fall ist, wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.

Formen der sexualisierten Diskriminierung sind beispielsweise:
  •       Anzügliche, zweideutige oder abwertende Bemerkungen
  •       Aufdringliche Blicke, Obszöne Zeichen oder Gesten, Nachpfeifen
  •       Sexistische Bemerkungen oder Witze
  •       Belästigung über Telefon, E-Mail oder WhatsApp
  •       Unnötiges Nahekommen, unerwünschter Körperkontakt
  •       Unerwünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht
Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
© GLE

Handlungsempfehlungen und Prävention

Mitglieder und Angehörige der Universität sollen ermutigt werden, Gewalt und sexualisierte Diskriminierung nicht hinzunehmen, sondern ihre Ablehnung unmissverständlich deutlich zu machen und aktiv dagegen vorzugehen.

Im Notfall - Campus-Security

Der Uni-Sicherheitsdienst ist rund um die Uhr, auch am Wochenende, für Ihre Sicherheit da. Sie erreichen die Campus-Security unter: +49 228 73-7444
Bei akuter Gefahr können Sie sich auch immer an die Polizei unter der 110 wenden.

Ansprechperson am Geographischen Institut

Avatar Frei

Andrea Frei

0.015 (112)

Meckenheimer Allee 166

53115 Bonn

Bürozeiten:

Mo - Fr: 8:30 bis 14:00 Uhr

Mi ganztags

+49 228 73-4605

Sprechstunde

  • Donnerstag
    09.30 - 11.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

Die Beratung ist persönlich, telefonisch oder per Zoom (mit Warteraum) möglich.

Meeting-ID: 943 0897 4832
Kenncode: 946307

Ansprechpersonen, Beratungsstellen und Diskriminierungsmelder an der Universität Bonn

Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
© colourbox

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte ist in der Regel die erste Ansprechperson. Im Rahmen der Beratung können zunächst Vorfälle eingeordnet, Sachverhalte geklärt sowie erste Schritte zum weiteren Vorgehen geplant werden. Ganz wichtig ist, dass nichts ohne das Einverständnis der betroffenen Person unternommen wird. 

Sandra Hanke
E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@zgb.uni-bonn.de
Telefon: 0228 - 737490

Wird geladen