Krankheit und besondere Situationen im Studium
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu dem Thema Prüfungsunfähigkeit. Außerdem finden Sie hier den Link zur Psychologischen Beratung der Uni Bonn sowie zu weiteren Angeboten durch die Universität.
Prüfungsunfähigkeit
Nach dem Ende der Abmeldefrist zu einer Klausur oder mündlichen Prüfung kann ein Prüfling, der zu einer Prüfung angemeldet ist, aus triftigen Gründen, insbesondere wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit, zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Prüfungsausschuss unverzüglich (innerhalb von 3 Tagen) schriftlich anzuzeigen. Für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ist eine ärztliche Bescheinigung (Original!) über das Bestehen der Prüfungsunfähigkeit vorzulegen.
Zur Fristwahrung reicht das Datum des Poststempels oder die Abgabe im Prüfungsamt direkt aus. Sie können die ärztliche Bescheinigung auch in den Briefkasten des Prüfungsamtes einwerfen.
Bitte legen Sie dem Attest folgende Informationen bei:
- Name
- Matrikelnummer
- Modul, in dem die Prüfung angemeldet ist
- Prüfungstermin

Hinweis
Ärztliche Atteste werden nach Antritt und Beendigung der Prüfung nicht anerkannt. (Mit Antritt der Prüfung erklärt die zu prüfende Person, dass sie*er gesundheitlich in der Lage ist, die Prüfung abzulegen).

Psychologische Beratung
In einem persönlichen Gespräch können Sie sich zu psychologischen Anliegen, Unsicherheiten oder Problemen, die Lebensqualität oder Studienerfolg beeinflussen, beraten lassen – auch präventiv.
Abgesichert Studieren
Als Student*in sind Sie über die Universität Bonn unfallversichert. Informationen hierzu und Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Seite der Uni Bonn.
Studieren mit Handicap
Studierende mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung (körperlich/physisch) können verschiedene Ausgleiche, Beratungen und Hilfestellungen erhalten. Alle Informationen zum Nachteilsausgleich, Beratung und anderen Angeboten finden Sie auf der Seite der Uni Bonn.
Schwangerschaft im Studium
Das Mutterschutzgesetz gilt auch für Studentinnen. Bitte setzen Sie sich mit der Studiengangsmanagerin in Verbindung.
Studieren mit Familie
Studierende mit Kind(ern) oder pflegebedürftigen Angehörigen haben Sonderrechte. Beratung und Hilfsangebote gibt es im Familienbüro der Uni Bonn.