Pflichtpraktikum B.Sc. Geographie

Auf dieser Seite sind alle Informationen rund um das Pflichtpraktikum im B.Sc. Geographie zusammen gefasst. Das Berufspraktikum dient dazu, dass Sie die Arbeitsrealität und -welt von Geograph*innen im Beruf kennenlernen. Dazu sollen Sie sich in eine professionelle Erwerbsorganisation einbinden, die in einem für Geograph*innen typischen Tätigkeitsfeld aktiv ist.

To-Dos Pflichtpraktikum

Eine gezeichnete Eins
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Berufsfeldkolloquium absolvieren

Im Studiengang B.Sc. Geographie ist das sechswöchige Pflichtpraktikum im Modul B14 eingebunden. Zu diesem Modul gehört auch ein Berufsfeldkolloquium, das der ersten Orientierung und Vorbereitung auf das Praktikum dient. Das Berufsfeldkolloquium kann ab dem 3. Semester belegt werden, das anschließende Praktikum muss dann nicht im gleichen Semester wie das Kolloquium absolviert werden.2


Eine gezeichnete Zwei
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Praktikumsstelle finden

Die Praktikumsstelle muss selbst gewählt werden, d.h. die Studierenden müssen sich selbst rechtzeitig für geeignete Praktikumsstellen bewerben. Hierbei kann die Steckbriefdatenbank hilfreich sein. Die Anforderungen an das Praktikum finden sich in den Prüfungsordnungen. 

Eine allgemeine Bescheinigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum gemäß Prüfungsordnung handelt, finden Sie hier:


Eine gezeichnete Drei
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Anmeldung des Pflichtpraktikums

Die Anmeldung mit Angabe der Praktikumsstelle muss vor Antritt des Praktikums von dem*der zuständigen Dozent*in unterschrieben werden. Die Genehmigung dauert in der Regel 1 bis 2 Wochen!

Der Nachname beginnt mit

A - H: Genehmigung durch Dr. Simone Giertz

I - Z: Genehmigung durch Holger Voß

Der unterschriebene Antrag bleibt bei dem*der Dozent*in bis der Praktikumsbericht dort eingereicht wurde.


Eine gezeichnete Vier
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Nach Praktikumsende

Spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Praktikums sind folgende Unterlagen bei den*die o. g. Dozierende*n einzureichen:

  • Praktikumsbericht (siehe unten)
  • Steckbrief (siehe unten)
  • Eidesstattliche Erklärung mit Ihrer Unterschrift
  • Kopie der Praktikumsbescheinigung oder des Praktikumszeugnisses

Alle Unterlagen müssen bis 4 Wochen nach Ende des Praktikums digital per Email eingereicht werden. Das Praktikumszeugnis kann nachgereicht werden. 

Wenn es keine Beanstandungen des Berichts gibt, erhalten Sie keine Rückmeldung; es erfolgt die Verbuchung der Studienleistungen im Prüfungsamt.

Sollten Sie eine dringende Bestätigung des Bestehens von B14 benötigen (z. B. zur schnellen Ausstellung des Zeugnisses), kommunizieren Sie dies bitte dringend im Vorhinein mit Dr. Giertz/Hr. Voß!


Praktikumsbericht

Deckblatt

  • Name, Matrikel-Nummer, Studiengang, Fachsemester
  • Auskunft über das Unternehmen, Ort, Zeitraum des Praktikums
  • Das Semester, in dem Sie das Berufsfeldseminar absolviert haben

Der Bericht besteht aus fünf Abschnitten

  • Beschreibung des Geographischen Berufsfeldes, in dem das Praktikum absolviert wurde (Einordnung in die Fachdisziplin, erforderliche Kompetenzen usw.)
  • Skizze der Praktikumsgeberinstitution
  • Ausführung über ein „ideales“ Praktikum/Erwartungen (geführt vs. frei, Vielfalt und Breite vs. Vertiefung usw.)
  • Beschreibung des durchgeführten Praktikums (beinhaltet die Beschreibung der Aufgaben und Arbeitsbereiche der jeweiligen Praktikumsgeberinstitution und die des*r Praktikant*in)
  • Kritische Analyse und Reflexion des durchgeführten Praktikums mit Rückbezug auf das ideale Praktikum

Der Umfang beträgt 5 bis 8 DIN A4-Seiten (ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis!), d. h. mit evtl. Abbildungen ca. 12.000 Zeichen.

Zielgruppe: Studienkolleg*innen, die sich für die Praktikumsstelle interessieren. Bilder und Arbeitsproben steigern die Anschaulichkeit.

Steckbriefvorlage

Der Steckbrief wird der Datenbank hinzugefügt, welche Ihren Kommiliton*innen zur Verfügung gestellt wird. Es handelt sich um eine PDF-Datei, bitte füllen sie diese digital aus.

Fragen und Antworten rund ums Pflichtpraktikum

Geeignete Praktikumsstellen weisen folgende Merkmale auf:

  • Es handelt sich um eine Erwerbsorganisation. Praktika bei Freiwilligenorganisationen sind eine gute und wichtige Erfahrung im Studium, ersetzen aber nicht das Berufspraktikum. 
  • Die Praktikumsstelle beschäftigt überwiegend hauptamtliche Angestellte. Die Zahl der hauptamtlichen Mitarbeiter*innen ist deutlich höher, als die Summe der Praktikant*innen, studentischen Mitarbeiter*innen und/oder Freiwilligen.
  • Die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen sind durch das Studium der Geographie oder eines verwandten Faches für die Aufgaben in der Praktikumsorganisation qualifiziert worden.
  • Sie erhalten Einblick in die wesentlichen Tätigkeitsfelder der hauptamtlichen Mitarbeiter*innen.
  • Die durch das Praktikum erschlossene Erfahrungswelt muss sich deutlich von der im Rahmen des Studiums und dem Kontakt mit der Universität erschlossenen Erfahrungswelt unterscheiden.

 

Grundsätzlich ja. Forschung ist ein wichtiges Berufsfeld für Geograph*innen. Allerdings gelten strenge Maßstäbe bei der Genehmigung. Die oben aufgeführten Merkmale müssen erfüllt sein. Es muss sich um ein Forschungsprojekt oder eine Forschungseinrichtung handeln, in der hauptamtlich geforscht wird und das nicht zum engeren Bereich Forschung und Lehre einer Universität gehört. Geeignete Forschungsprojekte und -einrichtungen verfügen über hauptamtliche Mitarbeiter*innen, die ihre akademische Ausbildung abgeschlossen haben und nur in Nebentätigkeit in die Lehre eingebunden sind. Berufspraktika an der Universität Bonn sind nicht möglich. Die Genehmigung erfolgt in diesem Fall immer duch den Modulbeauftragten (Holger Voß).

Grundsätzlich nein. Im Praktikum sollen sie die Tätigkeiten kennen lernen, die Sie nach dem Studium ausüben werden. Die unterscheiden sich von denen, die während des Studiums ausgeführt werden.

Das ist seit Einführung des Mindestlohngesetzes nicht ganz unkompliziert. Zu unterscheiden ist:

  1. Ein Pflichtpraktikum. Das ist im Curriculum des Studienganges festgelegt. Es gibt dafür Leistungspunkte. Man kann das Studium nicht ohne dieses Praktikum erfolgreich beenden. Ein Pflichtpraktikum dauert genau so lange, wie in der Prüfungsordnung festgelegt, also im Falle des B.Sc. Geographie 6 Wochen (oder in Teilzeit länger, s. u.). Es besteht kein Anspruch auf Mindestlohn, da es sich hier um den Bestandteil eines Studiengangs handelt.
  2. Ein freiwilliges Praktikum, extra-curricular, das aber im Zusammenhang Ihres Studienganges abgeleistet wird. Auch hier ist kein Mindestlohn zu zahlen, sofern das Praktikum nicht länger als 3 Monate dauert.
  3. Ein freiwilliges Praktikum, das länger als 3 Monate dauert. Hierfür ist ab dem ersten Tag des Praktikums Mindestlohn zu zahlen.

Ein Praktikum kann daher länger als 6 Wochen dauern. Dann ist es ein 6-wöchiges Pflichtpraktikum, ergänzt um ein freiwilliges Praktikum, in der Summe aber nicht länger als 3 Monate.

Ein zweites Praktikum ist daher auch möglich. Auch in diesem Fall ist es dann kein Pflichtpraktikum, sondern ein freiwilliges Praktikum.

Ja, auch ein Praktikum in Teilzeit ist möglich. Entscheidend ist, dass das Praktikum in einem zeitlichen Zusammenhang und im Umfang der Arbeitszeit von 6 Wochen (insgesamt 240 Stunden) abgeleistet wird. Ein Halbtagspraktikum muss also 12 Wochen dauern, ein Praktikum mit 3 Praktikumstagen in der Woche dauert 10 Wochen.

Es müssen nicht immer 40 Stunden Wochenarbeitszeit sein. Es gilt die regelmäßige Wochenarbeitszeit der Praktikumsstelle. Diese liegt in der Regel zwischen 39 und 42 Stunden.

Grundsätzlich nein. Das Praktikum gehört zum Leistungsumfang des Bachelorabschlusses und muss im zeitlichen und organisatorischen Rahmen des Studiums absolviert werden.

Praktika, die bereits vor Beginn des Bachelorstudiums abgeleistet wurden, werden nicht anerkannt.

Das Praktikum wird nicht anerkannt.

Sollten Sie im Laufe des Praktikums merken, dass die Genehmigung vergessen wurde, setzen Sie sich sofort mit Fr. Dr. Anna Schoch-Baumann oder Hr. Holger Voß in Verbindung und übermitteln Sie ihm das Formular zur Genehmigung. Ab dem Tag nach der Genehmigung zählt das Praktikum und muss von dem Zeitpunkt an noch sechs Wochen dauern.

Das Praktikum wird in BASIS mit dem letzten Praktikumstag vebrucht, nicht mit dem Datum der Abgabe des Berichts.

Wichtig: Falls Sie im darauffolgenden Semester nicht mehr in diesem Studiengang eingeschrieben sein wollen oder können (z. B. wegen Beginn eines Masterstudiums), muss der Bericht inkl. der Praktikumsbescheinigung spätestens am 31. März bzw. 30. September abgegeben werden.

Das Praktikum muss während des Bachelorstudiums erfolgen, da es sich um eine Studienleistung handelt, die nur dann abgeleistet werden kann, wenn man in dem betreffenden Studiengang eingeschrieben ist.

Für das Pflichtpraktikum oder auch ein längeres freiwilliges Praktikum im In- oder Ausland können sich die Studierenden beurlauben lassen. Allerdings können sie im beurlaubten Semester dann keine anderen Studien- oder Prüfungsleistungen an der Uni Bonn erbringen.

Sie müssen sich entsprechend den Regeln bei der Praktikumsstelle dort umgehend krank melden. Die Frage ob und unter welchen Umständen trotz Erkrankung ein Praktikumszeugnis ausgestellt wird, entscheidet die Praktikumsstelle. Wenige Krankheitstage sollten kein Problem darstellen.

Bei längerer Erkrankung kann möglicherweise das Praktikum entsprechend verlängert werden.

Während des Praktikums sind Sie über die Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) des Arbeit- bzw. Praktikumgebers versichert, d. h. der Arbeit- bzw. Praktikumgeber muss Sie bei seiner Versicherung anmelden. Wenn Sie ein Praktikum im Ausland machen, besteht für Sie kein Unfallversicherungsschutz. In diesem Fall müssen Sie sich privat versichern.


Kontakt

Avatar Giertz

Dr. Simone Giertz

Nachnamen A - H

0.034 (110)

Meckenheimer Allee 166

53115 Bonn

Avatar Voß

Holger Voß

Nachnamen I - Z

0.014 Geozentrum

Meckenheimer Allee 176

53115 Bonn

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