Bewerbungsverfahren Masterstudiengang Geographie
Wir freuen uns, dass Sie sich für die Aufnahme in unseren Masterstudiengangs Geographie interessieren.
Zum deutschsprachigen Masterstudiengang Geographie können Bewerberinnen und
Bewerber zugelassen werden, die einen ersten berufsqualifizierenden
Hochschulabschluss in Geographie als Hauptfach oder Zwei-Fach oder einen ersten berufsqualifizierenden
Hochschulabschluss in einem verwandten Fach mit einer Abschlussnote 3,0 und besser nachweisen können.
Der Prüfungsausschuss stellt fest, welche Fächer als verwandt anzusehen sind.
Die Eignung von Studienbewerbern, die erst im Semester der Bewerbung den Studiengang Geographie abschließen werden, gilt als festgestellt, sofern die Durchschnittsnote Ihrer bis zum Bewerbungsschluss erreichten Leistungspunkte einen Notendurchschnitt der Gesamtnote von 3,0 oder besser erwarten lässt, wenn die noch zu erbringenden Leistungen mit 4,0 abgeschlossen werden.
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber müssen die erfolgreiche deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) nachweisen.
Sollte das Zeugnis noch nicht
vorliegen, bewerben Sie sich mit der Durchschnittsnote, die zu Ihrem Bewerbungszeitpunkt vorliegt (Beglaubigter Nachweis!). Ihre Prüfungen (incl. Bachelorarbeit) müssen bis spätestens 30.09. abgelegt sein (Bewertungen müssen noch nicht vorliegen). Ihr Zeugnis muss spätestens bis zum 15. Januar des nächsten Jahres nachgereicht werden. Im Bewerbungsverfahren sind Sie denjenigen, die ein Zeugnis vorlegen können, völlig gleichgestellt. Es enstehen Ihnen keine Nachteile.
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Kriterium für die Zulassung ist die Abschlussnote Ihres ersten berufsqualifizierenden
Hochschulabschluss.
Bitte beachten Sie, dass alle hier genannten Informationen zum Bewerbungsverfahren nur unter Vorbehalt der Genehmigung der Neufassung der Masterprüfungsordnung durch die Universitätsgremien gelten (voraussichtlich Anfang Mai 2012).
Bewerbung zum Masterstudiengang
Die Bewerbung für das kommende Wintersemester läuft derzeit online-gestützt. Dazu nutzen Sie das Online-Formular. Tragen Sie bitte Ihre Angaben gewissenhaft und wahrheitsgemäß in die dafür vorgesehenen Felder des Online-Formulars ein .Nach Beendigung sämtlicher Eingaben werden Sie aufgefordert, eine Zusammenfassung auszudrucken.Bitte senden Sie diese bis zum 15. Juli (Eingangsdatum gilt) unterschrieben an:
Fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte eine beglaubigte Kopie der
folgenden Dokumente bei:
- Bachelor- bzw. Hochschulzeugnis. Sollte das Zeugnis noch nicht vorliegen: Vom verantwortlichen Prüfungsamt beglaubigter Auszug des Studienkontos, auf der die Durchschnittsnote und die Punktezahl deutlich ersichtlich sind. Ist das nicht der Fall, kann die Bewerbung aufgrund von Unvollständigkeit nicht berücksichtigt werden.
- Nur bei Bewerbungen aus verwandten Fächern zusätzlich zum Abschlusszeugnis: Beglaubigter Auszug des Studienkontos
- Lebenslauf (nicht beglaubigt)
Im Falle fremdsprachlicher Dokumente sind darüber hinaus beglaubigte Übersetzungen sämtlicher Dokumente einzureichen. Die Richtigkeit von deutschsprachigen Übersetzungen muss von einem vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer beglaubigt werden.
Bewerbungen aus der Volksrepublik China können nur akzeptiert werden, wenn der Bewerbung neben den geforderten Unterlagen das Original-Zertifikat bzw. die Original-Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle des Kulturreferats der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Beijing beiliegt. Das Original-Zertifikat kann auch durch eine von der Deutschen Botschaft beglaubigte Kopie ersetzt werden, andere beglaubigende Stellen werden nicht akzeptiert.
Wie geht es weiter?
Spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist erhalten Sie schriftlich Nachricht von uns in Form
a. eines Bescheides zur Einschreibung im Studentensekretariat, wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen sowie den NC erfüllen.
b. eines vorbehaltlichen Bescheid zur Einschreibung im Studentensekretariat, wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen sowie den NC erfüllen, Ihr Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung allerdings noch nicht vorlag. Sie haben dann die Möglichkeit, das Zeugnis über das abgeschlossene Studium bis zum 15. Januar des nächsten Jahres nachzureichen.
Je nach Verlauf der Einschreibung werden später ggf. weitere Zulassungen ausgesprochen.
Fragen zum Studiengang und zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an:
