Die Prüfungsleistung im
Modul 8 Praxis ist ein Praktikumsbericht, der nach Beendigung des
Berufspraktikums angefertigt werden muss. Der Prüfungstermin ist damit der
erste Tag nach Beendigung des Praktikums. Da dieser Termin individuell ist,
erfolgt auch die Anmeldung dazu individuell, d.h. Sie müssen sich persönlich im
Prüfungsbüro dazu anmelden und zwar vor Beginn Ihres Praktikums. Zum Ablauf:
1. Sie füllen den
Antrag zur Anmeldung und Genehmigung des Berufspraktikums aus.
2. Dann reichen Sie
diesen unterschriebenen Antrag im Masterprüfungsbüro (Zi. 109 Frau Ewertz)
ein zurGenehmigung und Anmeldung Ihrer Prüfungsleistung. Anschließend holen sie ihn wieder ab.
3. Spätestens 4 Wochen
nach Beendigung des Praktikums geben Sie Ihren Praktikumsbericht im
Masterprüfungsbüro (Zi. 109) ab. Legen Sie bitte das Original Ihres
Genehmigungsantrags bei sowie eine Bescheinigung des Praktkumsgebers.
Anmerkung: Das Praktikum
muss während des Masterstudiums erfolgen, da es sich um eine Prüfungsleistung
handelt, die nur dann abgeleistet werden kann, wenn man in dem betreffenden
Studiengang eingeschrieben ist.. Die Anerkennung von Praktika, die zwischen Bachelor-und Masterstudium liegen, erfolgt nur als Einzelentscheidung per Antrag an den Vorsitzenden des Prüfungsausschuss (Prof. Dr. C.C. Wiegandt). Praktika in oder an deutschsprachigen Universitäten werden nicht genehmigt.
Formaler Aufbau des
Berichts:
A Beschreibung des
Geographischen Berufsfeldes
B Ausführung über ein
"ideales" Praktikum/ Erwartungen (bezogen auch auf die gewählte Praktikumsstelle)
C Beschreibung des
durchgeführten Praktikums (beinhaltet die Beschreibung der Aufgaben und
Arbeitsbereiche der jeweiligen Praktikumsgeberinstitution und die des
Praktikanten.)
D Kritische Analyse des
durchgeführten Praktikums
Der Umfang beträgt 8-10 DIN
A4 -Seiten (ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis!), d.h. mit evtl. Abbildungen
ca. 15000 Zeichen.
Unfallversicherung
Als PraktikantIn sind Sie über die Unfallversicherung
(Berufsgenossen-schaft) des Arbeit- bzw. Praktikumgebers versichert,
d.h. der Arbeit- bzw. Praktikumgeber muss Sie bei seiner Versicherung
anmelden. Wenn Sie ein Praktikum im Ausland machen, besteht für Sie da
kein Unfallversicherungsschutz. In diesem Fall müssen Sie sich privat
versichern.