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Anmeldung

Anmeldung und Genehmigung des Berufspraktikums

Anmeldung und Genehmigung des Berufspraktikums

erstellt von Jeannette Waldhausen — zuletzt verändert: 08.11.2010 08:14

Die Prüfungsleistung im Modul 8 Praxis ist ein Praktikumsbericht, der nach Beendigung des Berufspraktikums angefertigt werden muss. Der Prüfungstermin ist damit der erste Tag nach Beendigung des Praktikums. Da dieser Termin individuell ist, erfolgt auch die Anmeldung dazu individuell, d.h. Sie müssen sich persönlich im Prüfungsbüro dazu anmelden und zwar vor Beginn Ihres Praktikums. Zum Ablauf:

1.  Sie füllen den Antrag zur Anmeldung und Genehmigung des Berufspraktikums aus.

2.  Dann reichen Sie diesen unterschriebenen Antrag im Masterprüfungsbüro (Zi. 109 Frau Ewertz) ein zurGenehmigung und  Anmeldung Ihrer Prüfungsleistung. Anschließend holen sie ihn wieder ab.

3.  Spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Praktikums geben Sie Ihren Praktikumsbericht im Masterprüfungsbüro (Zi. 109) ab. Legen Sie bitte das Original Ihres Genehmigungsantrags bei sowie eine Bescheinigung des Praktkumsgebers.

Anmerkung: Das Praktikum muss während des Masterstudiums erfolgen, da es sich um eine Prüfungsleistung handelt, die nur dann abgeleistet werden kann, wenn man in dem betreffenden Studiengang eingeschrieben ist.. Die Anerkennung von Praktika, die zwischen Bachelor-und Masterstudium liegen, erfolgt nur als Einzelentscheidung per Antrag an den Vorsitzenden des Prüfungsausschuss (Prof. Dr. C.C. Wiegandt). Praktika in oder an deutschsprachigen Universitäten werden nicht genehmigt.

Formaler Aufbau des Berichts:

A Beschreibung des Geographischen Berufsfeldes

B Ausführung über ein "ideales" Praktikum/ Erwartungen (bezogen auch auf die gewählte Praktikumsstelle)

C Beschreibung des durchgeführten Praktikums (beinhaltet die Beschreibung der Aufgaben und Arbeitsbereiche der jeweiligen Praktikumsgeberinstitution und die des Praktikanten.)

D Kritische Analyse des durchgeführten Praktikums

Der Umfang beträgt 8-10 DIN A4 -Seiten (ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis!), d.h. mit evtl. Abbildungen ca. 15000 Zeichen.

 


Unfallversicherung
 
Als PraktikantIn sind Sie über die Unfallversicherung (Berufsgenossen-schaft) des Arbeit- bzw. Praktikumgebers versichert, d.h. der Arbeit- bzw. Praktikumgeber muss Sie bei seiner Versicherung anmelden. Wenn Sie ein Praktikum im Ausland machen, besteht für Sie da kein Unfallversicherungsschutz. In diesem Fall müssen Sie sich privat versichern.
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