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Berufspraktikum

Die Prüfungsleistung (ab dem 24.03.2011 Studienleistung) im Modul 12 Berufsfeld ist ein Praktikumsbericht, der nach Beendigung des Berufspraktikums angefertigt werden muss. Der Prüfungstermin ist damit der erste Tag nach Beendigung des Praktikums. Da dieser Termin individuell ist, erfolgt auch die Anmeldung dazu individuell, d.h. Sie müssen sich persönlich im Prüfungsbüro dazu anmelden und zwar vor Beginn Ihres Praktikums (mit Formular s.u.). Zum Ablauf:

1.  Sie füllen den Antrag zur Anmeldung und Genehmigung des Berufspraktikums aus.

2. Sie lassen sich die Genehmigung von dem Leiter/ der Leiterin Ihres Berufsfeldseminars unterschreiben.

2.  Dann reichen Sie diesen unterschriebenen Antrags im Bachelorprüfungsbüro (Zi. 103 Frau Rawat) ein zur Anmeldung Ihrer Prüfungsleistung. Anschließend holen sie ihn wieder ab.

3.  Spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Praktikums geben Sie Ihren Praktikumsbericht bei dem Leiter/ der Leiterin Ihres Berufsfeldseminars ab. Legen Sie bitte das Original Ihres Genehmigungsantrags bei sowie eine Bescheinigung des Praktkumsgebers.

Anmerkung: Das Praktikum muss während des Bachelorstudiums erfolgen, da es sich um eine Prüfungsleistung handelt, die nur dann abgeleistet werden kann, wenn man in dem betreffenden Studiengang eingeschrieben ist. Praktika in Universitäten oder Forschungseinrichtungen werden nicht genehmigt.

Formaler Aufbau des Berichts (wenn nicht anders vom Seminarleiter gefordert):

A Beschreibung des Geographischen Berufsfeldes

B Ausführung über ein "ideales" Praktikum/ Erwartungen (bezogen auch auf die gewählte Praktikumsstelle)

C Beschreibung des durchgeführten Praktikums (beinhaltet die Beschreibung

 der Aufgaben und Arbeitsbereiche der jeweiligen Praktikumsgeberinstitution

 und die des Praktikanten.)

D Kritische Analyse des durchgeführten Praktikums

Der Umfang beträgt 8-10 DIN A4 -Seiten (ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis!), d.h. mit evtl. Abbildungen ca. 15000 Zeichen.

 

Antrag zur Genehmigung für das Berufspraktikum im Bachelorstudiengang

Praktikantenordnung (gilt bis 24.03.2011; ab dann sind alle Leistungen nur als Studienleistungen zu erbringen, d.h. es gibt keine Note)


Unfallversicherung
 
Als PraktikantIn sind Sie über die Unfallversicherung (Berufsgenossen-schaft) des Arbeit- bzw. Praktikumgebers versichert, d.h. der Arbeit- bzw. Praktikumgeber muss Sie bei seiner Versicherung anmelden. Wenn Sie ein Praktikum im Ausland machen, besteht für Sie da kein Unfallversicherungsschutz. In diesem Fall müssen Sie sich privat versichern.

 

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