Studienordnung Magister
Studienordnung für den Magisterstudiengang Historische Geographie
Bis zur Aufhebung aller Magisterstudiengänge an der Universität Bonn konnte man in Deutschland nur hier Historische Geographie sowohl als Magisterhauptfach als auch als -Nebenfach studieren. Wurde Historische Geographie als Hauptfach gewählt, so mussten zusätzlich zwei weitere Nebenfächer studiert werden. Das waren alle in der damaligen Magisterprüfungsordnung zugelassenen Fächer der Philosophischen Fakultät; auf Antrag konnte auch ein Fach aus anderen Fakultäten der Universität Bonn und aus der Philosophischen Fakultät der Universität Köln gewählt werden.
Vor diesem Hintergrund dient die nachfolgende Auflistung der Lehrveranstaltungen vor allem der Information derjenigen, die bisher das Studium der Historischen Geographie noch nicht abgeschossen haben. Bitte informieren Sie sich über eventuelle Ausschlussfristen zu den Zwischen- und Abschlussprüfungen beim Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät.
Lehrveranstaltungen im Grundstudium - Hauptfach oder Nebenfach
Leistungsnachweise:
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2 Proseminare je 2 SWS
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eine Übung 2 SWS
Teilnahmescheine:
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eine weitere Übung 2 SWS
Die Voraussetzung zum Abschluss des Grundstudiums ist das erfolgreiche Bestehen einer Zwischenprüfung mit mündlicher Einzelprüfung (25-35 Minuten)!
Lehrveranstaltung im Hauptstudium - Hauptfach
Leistungsnachweise:
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2 Hauptseminare je 2 SWS
Teilnahmescheine:
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1 Oberseminar 2 SWS
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1 Spezialübung 2 SWS
Lehrveranstaltungen im Hauptstudium - Nebenfach
Leistungsnachweise:
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1 Hauptseminar 2 SWS
Teilnahmescheine:
- 1 Spezialübung 2 SWS
Eine Zulassung zur Magisterprüfung ist nur durch eine erfolgreiche Absolvierung obiger Lehrveranstaltungen möglich. Näheres regelt die aktuelle Magisterprüfungsordnung (im Dekanat der Philosophischen Fakultät erhältlich).
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion (Dr. phil.) in Historischer Geographie sind der Nachweis des Latinums, ein mindestens achtsemestriges Studium, wovon zwei Semester an der Universität Bonn absolviert sein müssen, sowie eine bestandene Abschlussprüfung. Weitere Informationen hierzu enthält die Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität Bonn.
